§ 5 Vorlage an den Richter
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 28
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 02.11.2010 – 2 Wx 150/10
- OLG Hamm, 26.07.2007 – 3 (s) Sbd. I - 8/07
- BGH, 19.08.1982 – 1 StR 595/81Zitiert von 2
- OLG Thüringen, 04.04.2018 – 3 W 17/18
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 – 4 K 1435/15Zitiert von 2
- LG Bonn, 25.08.2009 – 6 T 234/09 / 6 T 235/09
Zuletzt entschieden
- BGH, 07.05.2025 – 2 ARs 141/25Zuständigkeit für Einleitung der Vollstreckung einer Jugendstrafe
- OLG Braunschweig, 02.05.2025 – 10 W 44/25
- OLG Bamberg, 27.11.2024 – 7 WF 246/24 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 5 RPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/RPflG%201969/5#abs-1 (1) Der Rechtspfleger hat ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorzulegen, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/RPflG%201969/5#abs-2 (2) Der Rechtspfleger kann ihm übertragene Geschäfte dem Richter vorlegen, wenn die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kommt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/RPflG%201969/5#abs-3 (3) Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Richter, solange er es für erforderlich hält. Er kann die Sachen dem Rechtspfleger zurückgeben. Gibt der Richter eine Sache an den Rechtspfleger zurück, so ist dieser an eine von dem Richter mitgeteilte Rechtsauffassung gebunden.